Schulung zum Brandschutzhelfer

Unternehmen sind innerhalb des betrieblichen Brandschutzes dazu verpflichtet Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Sachen Brandschutz unterweisen und schulen zu lassen. Dabei unterteilt sich die Schulung zum Brandschutzhelfer in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Alle Schulungs- und Ausbildungsinhalte sind von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) vorgegeben.

Im praktischen Teil der Brandschutzhelferausbildung werden folgende Fähigkeiten vermittelt:

  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feurerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktiken

Im theoretischen Teil der Brandschutzhelferausbildung werden folgende Fähigkeiten vermittelt:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Arbeitsschutzunterweisung

Arbeitsschutz ist wichtig! Fallen Mitarbeiter immer wieder aus bedeutet dies für das Unternehmen zum einen hohe Kosten, zum anderen werden Betriebsabläufe immer wieder unterbrochen und gestört. Unternehmen sind verpflichtet Unfallverhütungsmaßnahmen zu beachten und auch die Erste Hilfe zu organisieren. Daher müssen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und auch alle Führungskräfte einmal jährlich in den Arbeitsschutz unterwiesen werden.

Folgende Themen werden in einer Arbeitsschutzunterweisung behandelt:

  • Arbeitsunfälle und wie man sie vermeiden kann
  • Wegeunfälle – Wann und wo ist es ein Wegeunfall?
  • Erkrankungen – aktuell SARS-CoV-2
  • Überprüfen der Arbeitsmittel
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Versicherungsschutz
  • Erste Hilfe
  • Speziell auf ihr Unternehmen zugeschnittene Themen